Zur angestrebten Revision des OVG-Urteils zur Wiederholung der Ratswahl

Als in sich zerrissen sieht die Dortmunder CDU die örtliche SPD an,
nach dem die SPD-Ratsmitglieder Radtke, Balzer und Moeckel nunmehr gegen das Urteil des OVG NRW zur Wiederholung der Wahl des Dortmunder Rates vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Nichtzulassungsbeschwerde einlegen werden. CDU-Kreisvorsitzender Steffen Kanitz: "Scheinbar war es den SPD Granden Sierau, Prüsse und Drabig nicht möglich, die drei Kläger mit Argumenten zu überzeugen, auf den Gang nach Leipzig zu verzichten. Dies ist symptomatisch für eine Dortmunder SPD, die schon lange den Willen der Dortmunder Bürgerinnen und Bürger negiert. Eine zeitnahe Wiederholungswahl wäre ein Signal des Aufbruchs gewesen. Die Bürger dieser Stadt warten darauf.“
Kanitz weiter: „Die Uneinsichtigkeit von Teilen der SPD ist bedauerlich. Die drei Beschwerdeführer verkennen die Bedeutung des OVG-Urteils für die Rechte der Bürgerschaft. Unmissverständlich hat das OVG ein gravierendes Fehlverhalten des früheren Oberbürgermeisters Langemeyer und der früheren Kämmerin Uthemann, beide SPD, festgestellt und dadurch Rat und Bürgerschaft in ihrem Anspruch auf eine frühzeitige, umfassende und wahrheitsgemäße Information über wichtige Gemeindeangelegenheiten gestärkt. Warum die SPD-Beschwerdeführer dies nicht zustimmend anerkennen und stattdessen eine objektiv unrichtige Aussage über die wahre Haushaltssituation nicht für wahlkampfrelevant halten, bleibt uns verschlossen!?"
Eine schnelle Wiederholungswahl wäre nach Ansicht der Dortmunder CDU ein notwendiges Signal gewesen, um zeitnah zum politischen Alltagsgeschäft zurückkehren zu können. "Diese Stadt hat massive andere Probleme - hierzu reicht beispielsweise in Blick auf die Haushaltssituation der Stadt - als sich mit wahltaktischen Spielchen der Dortmunder SPD zu beschäftigen", so Kanitz. Für die CDU wird vor diesem Hintergrund mit Blick auf die Finanzlage der Stadt deutlich, dass die SPD mit ihrem Verhalten an den wirklichen Problemen der Stadt überhaupt kein Interesse mehr hat. Dies ist auch schon in den letzten Haushaltsberatungen deutlich geworden, als von der SPD keine Konsolidierungsvorschläge zum Haushalt gemacht wurden und daran wird sich vor dem Hintergrund des aktuellen Verhaltens wohl auch in den kommenden Monaten nichts ändern.
Wie sehr sich die SPD von wahltaktischen Momenten leiten lässt zeigt auch die Tatsache, dass noch immer nicht klar ist, wie es mit den noch elf beklagten Bezirksvertretungen weitergeht. Sollte es hier zu mehreren verschiedenen Wahlterminen kommen, wäre dies für die Dortmunder CDU nur schwer verständlich. Dazu der stellvertretender CDU Vorsitzende und Aplerbecker Bezirksbürgermeister Sascha Mader: "Dies ist dem Bürger überhaupt nicht mehr zu vermitteln, von den doppelt entstehenden Kosten mal ganz zu schweigen. Vor diesem Hintergrund appellieren wir an die SPD hier für einen einheitlichen Wahltermin Sorge zu tragen."
Die Dortmunder CDU hofft daher, dass es doch noch möglich ist, zeitnah zu einem einheitlichen Wahltermin für den Rat und alle elf Bezirksvertretungen zu kommen. "Dies ist die Politik den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt schuldig", so Kanitz abschließend, der hofft, dass das Bundesverwaltungsgericht vor dem Hintergrund der Bedeutung der Angelegenheit vor Ort zügig über die Nichtzulassungsbeschwerde entscheiden wird.