SPD zahlt rechtswidrig Anwälte aus Steuermitteln

mader_suckMit Unverständnis reagiert die Dortmunder CDU auf das Vorgehen des SPD Fraktionsvorsitzenden Ernst Prüsse die auf Seiten der SPD-Kläger angefallenen Kosten von über 100.000 Euro für die Klage gegen den Beschluss über die Wiederholung der Ratswahl aus den Mitteln der Ratsfraktion und damit aus Steuermitteln bezahlen zu lassen.
Dazu der stellvertretende Kreisvorsitzende der Dortmunder CDU Sascha Mader: „Dies offenbart, dass der SPD Fraktionsvorsitzenden Prüsse sich nicht an Recht und Gesetz hält. Es gibt eine eindeutige Rechtsauffassung des Innenministeriums und der Bezirksregierung Arnsberg, dass Fraktionsmittel nicht für die Verwendung von privaten Rechtstreitigkeiten einzelner Ratsmitglieder herhalten dürfen. Wir erwarten, dass Herr Prüsse dem Recht Folge leistet und sich nicht sein eigenes Recht kreiert.“
 
In diesem Zusammenhang verweist die Dortmunder CDU auch noch mal auf die höchstrichterliche Entscheidung des OVG Münster hin. Das Gericht hatte entschieden, dass ein Organstreitverfahren in der Klage der Dortmunder SPD-Fraktionsmitglieder nicht gegeben sei. Damit wird der private Bezug der Kläger in diesem Verfahren deutlich und folglich scheidet eine Verwendung von Fraktionsmitteln für private Rechtstreitigkeiten aus.
 
Die Dortmunder CDU erwartet jetzt unverzüglich von Oberbürgermeister Sierau, dass dieser die falsch verwendeten Fraktionsmittel von der SPD zurückfordert und künftig dafür Sorge trägt, eine solche Eigenmächtigkeit des SPD Fraktionsvorsitzenden Prüsse zu unterbinden. „Der OB ist verpflichtet, hier den Ausführungen aus dem Innenministerium und der Bezirksregierung Arnsberg zu folgen. Daher ist es unumgänglich, sofort die Mittel von der SPD zurückzufordern und dem Rat hierüber zu berichten.“, so CDU-Pressesprecher Jendrik Suck.
 
Im Übrigen behält sich die Dortmunder CDU vor, das Innenministerium und die Bezirksregierung Arnsberg mit der Bitte um kommunalaufsichtsrechtliches Einschreiten auf den Vorgang hinzuweisen.

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