Urteil mit Strahlkraft über Dortmund hinaus!
— Gericht schiebt willkürlicher Informationspolitik Riegel vor!
„Das Urteil des OVG Münster bedeutet eine Stärkung der Rechte des Bürgers bei der Kontrolle der Politik“,
freut sich der CDU-Kreisvorsitzende Steffen Kanitz über das heute ergangene Berufungsurteil des OVG Münster zur Wiederholung der Ratswahlen.
„Die OVG-Entscheidung schiebt einer willkürlichen und manipulativen Informationspolitik à la „SPD-Langemeyer“ den Riegel vor. Die Gerichtsentscheidung stellt klar, dass die Bürgerschaft einen schützenswerten Anspruch darauf hat, frühzeitig, umfassend und vor allen Dingen wahrheitsgemäß über Gemeindeangelegenheiten informiert zu werden. Die SPD-Stadtspitze um OB Langemeyer und Kämmerin Dr. Uthemann hat dieses Recht vor der Kommunalwahl 2009 mit Füßen getreten, um den SPD-Wahlerfolg nicht zu gefährden! Der SPD-Oberbürgermeister hat nur die Interessen seiner Partei vertreten und darüber vergessen, dass er allen Bürgern Dortmunds verpflichtet war.“ Dies, so Kanitz, bestätigten die OVG-Richter, indem sie feststellten, dass Oberbürgermeister und Kämmerin desinformierend und wahlrechtswidrig handelten, als sie die Haushaltslage vier Tage vor der Kommunalwahl als unauffällig darstellten, obwohl sie unmittelbar zuvor eine Haushaltssperre beschlossen und deren Vorbereitung in Auftrag gegeben hätten.
Die OVG-Entscheidung werde über Dortmund hinaus Eingang finden in die einschlägige Kommentarliteratur, ist sich Kanitz sicher. Die Entscheidung sei von genereller Bedeutung für das Verhältnis des Rates und des (Ober)Bürgermeisters. Dem Rat obliege nach der Gemeindeordnung die Kontrolle der Verwaltung. „Während das erstinstanzliche Urteil des VG Gelsenkirchen die dem Rat an die Hand gegebenen Kontrollinstrumente ad absurdum führte, indem es dem Oberbürgermeister zugestanden hat, die Anfrage eines Ratsmitgliedes unter Verschleierung der bereits beschlossenen Haushaltssperre zu beantworten, stärkt das OVG Urteil den Rat und seine Mitglieder in der Wahrnehmung seiner Kontrollaufgabe. Der Oberbürgermeister hat den Rat und damit die Bürgerschaft objektiv und umfassend zu informieren. Die SPD und der aktuelle SPD-Oberbürgermeister sollten sich die klare Botschaft des Urteilsspruches zu Herzen nehmen: Für Tricksen, Täuschen und Verschleiern ist im Rathaus kein Raum!“, spielt Kanitz auf die aktuelle Berichterstattung über Parteispenden an die SPD an.
In den aktuellen Haushaltsberatungen beweise die CDU ihre Verantwortungskompetenz. „Wir stellen uns der Haushaltsverantwortung, auch wenn es heißt den Bürgern Spareinschränkungen zuzumuten. Das gehört zur Ehrlichkeit dazu, nach unserem Verständnis“.