Und hier legen Sie Einspruch gegen den Wahlbetrug ein: Was können Sie tun? Legen Sie bis zum 19. Oktober 2009 gegen die Kommunalwahlen Einspruch ein! Nachfolgend finden Sie einen Mustertext!
Gegen die Gültigkeit der Wahl können nach § 39 Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes
binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl für erforderlich halten. Der Einspruch ist beim Wahlleiter schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. An die Begründung des Einspruchs stellt der Gesetzgeber keine hohen Anforderungen. Schreiben Sie zur Begründung des Einspruchs einfach das, was Sie aufregt, warum Sie die Wahl für unregelmäßig halten! Ein Muster finden Sie hier:
Adressieren Sie Ihren Einspruch an den Wahlleiter der Stadt Dortmund Herrn Oberbürgermeister Dr. Gerhard Langemeyer Friedensplatz 1 44135 Dortmund
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