Und hier legen Sie Einspruch gegen den Wahlbetrug ein:

 altAuch Sie empfinden das Verschweigen der tatsächlichen Haushaltslage Dortmunds bis 17 Stunden nach Schließung der Wahllokale als Wahlbetrug, als Wahlbeeinflussung durch bewusstes Vorenthalten wahlkampfrelevanter Informationen?!

 

Was können Sie tun? 

Legen Sie bis zum 19. Oktober 2009 gegen die Kommunalwahlen Einspruch ein! Nachfolgend finden Sie einen Mustertext!

 

 

 alt

 

 

Gegen die Gültigkeit der Wahl können nach § 39 Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes

 

  •  jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes
  •  die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
  •  die Aufsichtsbehörde

binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl für erforderlich halten.

Der Einspruch ist beim Wahlleiter schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

An die Begründung des Einspruchs stellt der Gesetzgeber keine hohen Anforderungen. Schreiben Sie zur Begründung des Einspruchs einfach das, was Sie aufregt, warum Sie die Wahl für unregelmäßig halten!

Ein Muster finden Sie hier:  alt Mustereinspruch

 

Adressieren Sie Ihren Einspruch an den

Wahlleiter der Stadt Dortmund

Herrn Oberbürgermeister Dr. Gerhard Langemeyer

Friedensplatz 1

44135 Dortmund

 

 

Zusätzliche Informationen