Sieg für die Kommunalpolitik

Der Verfassungsgerichtshof hat heute
zwei Entscheidungen der CDU-geführten Landesregierung bestätigt. Die Kommunalwahl 2009 wird demnach wie geplant am
30. August stattfinden. Auch die Abschaffung der Stichwahlen bei Oberbürgermeister-, Landrats- und Bürgermeisterwahlen ist rechtens.
Gegen beide Maßnahmen der Landesregierung hatten SPD und Grüne geklagt und heute verloren.
Die Oppositionsparteien hatten eine Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Bundestagswahl am 27. September verlangt und zudem gegen die Abschaffung der Stichwahl bei den Bürgermeister- und Landratswahlen geklagt. Das höchste Gericht des Landes hat beide Klagen zurückgewiesen.
Prozesshanselei der SPD