VGH-Urteil zur Zusammenlegung der Kommunalwahl 2009 mit der Europawahl

Wählervotum für den Wechsel in Dortmund lediglich verschoben

Die CDU bedauert die Aufhebung des Wahltermins 7. Juni 2009 für die Kommunalwahlen in NRW durch das Landesverfassungsgericht NRW.
„Das knappe Urteil von 4:3 der Richterstimmen zeigt, dass es durchaus kein klares Votum der Richter gegeben hat. Dieses Urteil des höchsten Gerichtshofes in NRW, gilt es jetzt zu respektieren. Durch das Urteil wird das Wählervotum für einen politischen Wechsel in Dortmund lediglich verschoben" äußert der stv. CDU Kreisvorsitzende in einer ersten Stellungnahme.

An Scheinheiligkeit nicht zu überbieten ist aus Sicht der CDU allerdings das gesamte Vorgehen von Rot-Grün mit dem Normenkontrollantrag. Das Verfahren vorm VGH war von Anfang darauf gerichtet, allein aus wahltaktischen Gründen die an sich sinnvolle Zusammenlegung von Kommunalwahl und Europawahl zu verhindern. Am liebsten wäre der Opposition eine Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Bundestagswahl: „ Die SPD will sich insbesondere auch in Dortmund mit ihrer schlechten kommunalpolitischen Bilanz hinter der Bundestagswahl verstecken. Dies wird ihr allerdings nicht gelingen und egal wann wir wählen, es ist Zeit für den Wechsel in Dortmund", sagt Waßmann abschließend.

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