ErbschaftssteuerreformGrundlage für den vorliegenden Gesetzentwurf bilden die von der politischen Arbeitsgruppe unter Leitung des Hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch und des Bundesfinanzministers Peer Steinbrück am 5. November 2007 vorgelegten Eckpunkte.Der Gesetzentwurf enthält wichtige Punkte, für die sich die Union eingesetzt hatte: Das Erbschaftsteueraufkommen wird durch die erforderlichen höheren Wertansätze nicht steigen und weiterhin rd. 4 Mrd. € betragen. Aus den Reihen der Sozialdemokraten war sogar eine Verdoppelung auf 8 Mrd. € gefordert worden. Dies wurde von uns entschieden zurückgewiesen. Auch nach der Neuregelung der Erbschaftsteuer werden nicht mehr Menschen von der Erbschaftsteuer betroffen sein als vorher. Es wird weiterhin in weniger als 10 % der Erbfälle Erbschaftsteuer anfallen. In 2002 waren von ca. 850.000 Sterbefällen lediglich 60.000 Fälle (rd. 7 %) von Erbschaftsteuer betroffen. Das familiäre Wohneigentum („Omas klein Häuschen") wird beim Generationenübergang in aller Regel auch künftig steuerlich nicht belastet. Dafür sorgen deutliche höhere persönliche Freibeträge. Die Unternehmensnachfolge wird erleichtert. Bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen können Betriebsvermögen und Anteile an Kapitalgesellschaften weitestgehend steuerfrei übertragen werden. Dabei wird grundsätzlich auch Betriebsvermögen im Ausland berücksichtigt. Unter die Begünstigung fallen ebenso Betriebe der Land- und Forstwirtschaft; die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens erfolgt realitätsgerecht mit einem typisierenden Reinertragsverfahren. Für vermietete Wohnimmobilien wird ein besonderer Abschlag in Höhe von 10 % des Verkehrswerts gewährt. Die CDU/CSU-Fraktion hat angekündigt, den Regierungsentwurf in der Ausschussberatung einer intensiven Prüfung zu unterziehen. Bereits jetzt zeigt sich in der öffentlichen Diskussion ein erheblicher Beratungsbedarf, insbesondere bei der konkreten Ausgestaltung der 15-jährigen Behaltensfrist bei der Unternehmensnachfolge, bei der Zuordnung zum begünstigten Vermögen oder auch beim vorgesehenen gleichen Tarifverlauf in den Steuerklassen II und II, wonach derzeit Geschwister, Neffen und Nichten den gleichen Tarifverlauf haben wie fremde Dritte. Für unseren Mittelstand ist die Erbschaftsteuerreform eine zentrale Frage, die wir ernst nehmen. Deswegen müssen die jetzt beginnenden Beratungen mit größter Sorgfalt geführt werden. Download: Zur Erbschaftssteuerreform |
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