CDU sieht ARGE bei Arbeitslosenzentrum in der Pflicht
EU kürzt Mittel um 40 % In der Diskussion um den Fortbestand der Arbeitslosenzentren weist der landespolitische Sprecher für Arbeit, Wirtschaft und Finanzen der CDU Dortmund Uwe Waßmann darauf hin, dass die Landeregierung der Tatsache Rechnung zu tragen hat, dass in der neuen EU – Förderphase 2007 – 2013 für die aus dem Europäischen Sozialfond (ESF) kofinanzierten Arbeitsmarktpolitik statt bisher 1.1 Milliarden Euro nur noch 684 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus hat der Bundesgesetzgeber mit Einführung des SGB II festgelegt hat, dass die berufliche Integration von Langzeitarbeitslosen eindeutig Aufgabe der ARGE ist. „Die ARGE ist seit Anfang 2005 gesetzlich zur unfassenden Beratung und Betreuung aller arbeitsfähigen Langzeitarbeitslosen verpflichtet. Hierzu gehören auch als weitere Hilfen für die Eingliederung erwerbsfähiger Hilfebedürftiger u.a. auch Leistungen der Schuldnerberatung der psycho – sozialen Betreuung sowie der Suchtberatung. Beratungsleistungen, die dem Kernangebot des Arbeitslosenzentrums entsprechen gehören in die reguläre Zuständigkeit der ARGE.
CDU-Kreispartei und Ratsfraktion erwarten von der ARGE, dass sie zur Erbringung von Leistungen zur Eingliederung in Arbeit auf geeignete Einrichtungen und Dienste Dritter zurückgreift, wie es auch vom Gesetzgeber vorgesehen wird.“.
Das kann dann auch das Arbeitslosenzentrum Dortmund sein, dem damit bei seiner Neuorientierung geholfen würde“ wünscht sich Fraktionsgeschäftsführer Manfred Jostes für das Arbeitslosenzentrum.
Eine weitere flächendeckende Beratungsinfrastruktur neben der ARGE, die durch das Land gefördert wird, halte ich weder ökonomisch noch inhaltlich für sinnvoll“ sagt Waßmann und verweist darauf, dass z.B. auch Länder wie Brandenburg oder Schleswig – Holstein mit SPD Beteiligung zu diesem Schluss gekommen sind.
„ Wenn Minister Laumann pro Jahr nicht mehr 157 Millionen Euro sondern nur noch 97 Millionen Euro aus EU – Mitteln ausgeben kann, ist es zwingende erforderlich, alle Programme und Förderungen auf den Prüfstand zu stellen“, erläutert Waßmann.
Zur Festlegung zukünftiger Schwerpunkte der Arbeitsmarktpolitik in NRW gehört es aus Sicht des Ministers auch, eine Entscheidung über eine weitere Förderung von Arbeitslosenzentren und Beratungsstellen für Arbeitslose zu treffen.
Nach Rücksprache mit dem Ministerium und vor dem Hintergrund der finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen kann man den Schritt des Ministers nachvollziehen, auch wenn er nicht leicht ist“ erklärt Waßmann. Aber eine Fortsetzung der Förderung einer flächendeckenden Struktur von 65 Beratungsstellen und 75 Zentren für Arbeitslose ist unter diesen Bedingungen nicht mehr haltbar.
Die weitere Förderung würde jährlich 5 % der insgesamt verfügbaren ESF Mittel binden. Hier muss man mit Blick auf die notwendigen Schwerpunkte der Förderphase auch unbequeme Entscheidungen treffen“, sagt Waßmann weiter.
Ziel muss es sein, mit den zu Verfügung stehenden Mitteln den Eintritt junger Menschen in Ausbildung und Beruf zu erleichtern; das Qualifikationsniveau in NRW bedarfsorientiert zu steigern und Unternehmen und Beschäftigte beim Erhalt und Aufbau von Arbeitsplätzen zu unterstützen.