Elterngeld: Steuerklasse hat Einfluss auf Anpruchshöhe
Nach der Einigung der Bundesregierung auf die Einführung eines Elterngeldes für Geburten ab dem Jahre 2007, kann es sich für werdende Eltern lohnen, ihre Steuerklassen zu überprüfen.
Das für Geburten ab dem 1.1.2007 gezahlte Elterngeld wird nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt berechnet. Mütter erhalten dann ggf. weniger Erziehungsgeld, wenn sie während der Schwangerschaft ganz oder teilweise in der Steuerklasse V eingestuft waren.
Uwe Waßmann, landespolitischer Sprecher für Finanzen der CDU Dortmund, versteht es daher auch als die Aufgabe der Politik, darauf aufmerksam zu machen, wenn es um positive Gestaltungsmöglichkeiten für Familien geht.
„Gerade im Dschungel des Steuerrechts herrscht nach wie vor eine Unübersichtlichkeit für viele Bürger/Innen. Dann kann es helfen, wenn man z.B. im Interesse von Familien und ihren Planungen auf derartige Möglichkeiten und Auswirkungen aufmerksam macht"
Die Bundesregierung hat beschlossen, dass das Elterngeld 67 % des Nettoeinkommens (max. 1800 Euro) betragen soll.
Der CDU Sprecher empfiehlt daher, die Wahl der Steuerklassen frühzeitig zu überdenken.
Die bisher von Ehegatten häufig gewählte Kombination aus Lohnsteuerklasse III mit niedrigen Abzügen (meist für den Ehemann) sowie Lohnsteuerklasse V mit hohen Abzügen (meist für die Ehefrau) führt dazu, dass in der Regel Frauen wegen höherer Abzüge ein stärker reduziertes Nettoeinkommen erhalten.
„Dieses Nettoeinkommen bildet dann jedoch auch die Grundlage für die Berechnung des Elterngeldes" erläutert Waßmann.
Ob sich ein Wechsel der Steuerklassen mit Blick auf das Elterngeld lohnt, gilt es daher abzuwägen und hängt auch davon ab, wie sich ein Wechsel auch auf das Einkommen des Ehemannes auswirkt.