27. Landesparteitag: Zustimmung für Antrag zur Steuerreform
Mit Ihrem Antrag zur Unternehmensteuerreform für den NRW CDU Landesparteitag am 16.9.2006 in Münster, stößt die Dortmunder CDU auf Zustimmung im Vorfeld des Parteitages.
Unter Berücksichtigung des Dortmunder Antrags, hat die Antragskommission einen Vorschlag unterbreitet, dem die Dortmunder CDU Delegierten am Samstag zustimmen können..
Darin empfiehlt die Kommission, dass die CDU NRW sich, wie von der CDU Dortmund gefordert, für einen Ausgleich der Steuerlasten zwischen Kapital – und Personengesellschaften einsetzt.
Darüber hinaus soll eine wesentliche Vereinfachung des Steuerrechts und damit verbunden, ein spürbarer Bürokratieabbau erreicht werden.
Im Rahmen einer umfassenden Unternehmenssteuerreform soll es zu einer Senkung des Körperschaftsteuersatzes für Kapitalgesellschaften von derzeit 25 % auf 18 % kommen. Personengesellschaften sollen eine entsprechende Entlastung erfahren, in dem sie zur Körperschaftsteuer optieren können oder in dem ihr nicht entnommener Gewinn begünstigt wird.
Der landespolitische Sprecher für Finanzen der CDU Dortmund, Uwe Waßmann ist zufrieden mit dieser Beschlussvorlage. „Wir haben als CDU Kreisverband einen klaren Impuls an den Landesparteitag gegeben, den Mittelstand in seiner ganzen breite entlasten zu wollen. In der Beschlussempfehlung der Antragskommission finden wir uns deutlich wieder und unsere Positionen werden in der laufenden Debatte eine zentrale Rolle spielen.“
Die Dortmunder Forderung nach einer Reform der Gewerbesteuer ist dabei ebenso Gegenstand der Vorlage, wie die Erwartung der Eindämmung von Finanzierungsgestaltungen.
Intention der Dortmunder CDU ist es, nicht ausschließlich eine Entlastung der Kapitalgesellschaften zu gestalten, sondern endlich auch eine Entlastung der deutlich überwiegend vorhandenen Kleinst – und Kleinstbetriebe, die für Beschäftigung und Ausbildung sorgen.
In Ihrer Antragsbegründung weist die CDU Dortmund darauf hin, dass 90,0 % der Unternehmen in Deutschland bis zu neun Arbeitnehmer beschäftigen. 7,3 % der Unternehmen beschäftigen zehn bis 49 , 1,5 % der Unternehmen haben 50 bis 249 Beschäftigte und lediglich 0,3 % der Unternehmen haben 250 und mehr Arbeitsplätze. Hiervon ausgehend, muss eine Unternehmenssteuerreform darauf ausgerichtet sein, dass die Unternehmen mit großer Standorttreue und Verantwortung für Beschäftigung und Ausbildung an einer Entlastung beteiligt werden.