U 3 - Landesprogramm erleichtert Eltern Rückkehr auf Arbeitsplatz
Die schwarz/gelbe Landesregierung erleichtert Müttern und Vätern, die sich in Elternzeit befinden, die vorzeitige Rückkehr auf den Arbeitsplatz. Sie können einen Zuschuss für die Betreuung ihrer unter dreijährigen Kinder erhalten.
Dies teilt der landespolitische Sprecher für Wirtschaft, Arbeit und Finanzen der CDU Dortmund, Uwe Waßmann mit.
Auch Arbeitslosengeld II–beziehende Eltern mit Kindern unter drei Jahren haben die Möglichkeit, bei Arbeitsaufnahme einen Kinderbetreuungszuschuss zu erhalten.
Waßmann begrüßt diesen Baustein zur Förderung der Berufs – und Erwerbstätigkeit insbesondere von Frauen, mit dem die Landesregierung einer Empfehlung der EU Kommission folgt und fordert auch Betriebe auf, dieses Element für Beschäftigung zu nutzen.
Nach Mitteilung des NRW Arbeitsministeriums stehen für die Maßnahme 25 Millionen Euro an EU Mitteln zur Verfügung. Zielgruppe sind Beschäftigte in Elternzeit und Arbeitslosengeld II – Empfänger.
Mütter/Väter, die sich in Elternzeit befinden und vorzeitig auf ihren Arbeitsplatz zurückkehren möchten erhalten den Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten.
Langzeitarbeitslosen Müttern und Vätern erleichtert der Zuschuss zu Betreuungskosten den Einstieg und die Integration in das Erwerbsleben.
Der Zuschuss wird nur für zusätzlich geschaffene Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren
in Tageseinrichtungen bzw. vergleichbaren Einrichtungen, in Tagespflege oder in betrieblichen Kinderbetreuungsangeboten gewährt und richtet sich in der Höhe nach der Betreuungszeit. Der Zuschuss beträgt 50% der notwendigen Ausgaben der Betreuung, höchstens 2,50 Euro pro Betreuungsstunde und höchstens 5000 Euro pro betreutem Kind. Der Zuschuss kann für die Dauer von bis zu 12 Monaten gezahlt werden. Dabei ist zu beachten, dass ein Antrag vor der Wiederaufnahme der Beschäftigung gestellt werden muss. Gefördert wird nur dann, wenn die Tätigkeit im Umfang von mindestens 15 Stunden pro Woche aufgenommen wird.
Interessierte Eltern und Betriebe können sich unter www.regionalagenturen.de oder bei der ARGE Dortmund informieren.