Dortmunder CDU drängt auf Novellierung der Gemeindeordnung NW

Mit Nachdruck fordert der Kreisvorstand der CDU Dortmund nach seiner gestrigen Sitzung die Landeregierung auf, die Novellierung der Gemeindeordnung NW, wie in der Koalitionsvereinbarung verabredet, umzusetzen.
Damit plädiert die Dortmunder CDU unter anderem für eine Wahlzeitverlängerung für Oberbürgermeister/Bürgermeister und Landräte auf 8 Jahre Amtszeit. Darüber hinaus befürwortet die CDU auch die Entkoppelung der Wahlen von Rat und Bürgermeister.
Wesentliche Forderung der CDU ist dabei, dass es bei der Wahl des Oberbürgermeisters künftig nur einen Wahlgang geben soll; eine Stichwahl vierzehn Tage nach der Hauptwahl soll nicht mehr stattfinden.
Durch die Abkoppelung der Wahlen von Rat und Oberbürgermeister soll aus Sicht der CDU die Eigenständigkeit beider Organe herausgestellt werden. Die Verlängerung der Amtszeit der Bürgermeister von fünf auf acht Jahre soll dazu führen, dass die Suche nach qualifizierten Bewerbern – insbesondere Seiteneinsteigern – erleichtert wird und dass innerhalb einer Wahlzeit auch Früchte geerntet werden können, die man als Amtsinhaber gesät hat. Damit einher geht im Übrigen das Eintreten der CDU Dortmund für eine Aufhebung der geltenden Altersgrenze (Wählbarkeitsgrenze) für Bürgermeister- und Landratskandidaten von derzeit 68 Jahren.
Der Parteivorstand wird seine Forderungen bzw. Erwartungen in einem Schreiben an den CDU Landesvorsitzenden und NRW Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers verdeutlichen.
Darin wird CDU-Chef Erich G. Fritz auch die Einführung des so genannten Ratsbürgerentscheides als Instrument der Bürgerbeteiligung befürworten: in kommunalpolitischen Angelegenheiten von besonderer Bedeutung kann dann der Rat die Bürgerinnen und Bürger entscheiden lassen.
In den Mittelpunkt der Reform der Gemeindeordnung rückt die CDU Dortmund schließlich nach wie vor eine Änderung des § 107 Gemeindeordnung: zum Schutz des Mittelstandes ist es ein Hauptanliegen der CDU Dortmund, den Rahmen einer zulässigen wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen für neu zu gründende Unternehmen in Zukunft enger zu stecken. Dazu sei eine Verschärfung des so genannten Subsidiaritätsprinzips erforderlich. Die CDU spricht sich dafür aus, die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen an das Vorliegen eines dringenden öffentlichen Zwecks zu binden: „Liegt kein dringender öffentlicher Zweck vor und die Erledigung der Aufgabe kann ebenso gut und wirtschaftlich durch ein privates Unternehmen erfüllt werden, soll die Aufgabe auch durch Private erledigt werden“ formuliert Erich G. Fritz erneut die Haltung der CDU. Allerdings: Für bestehende kommunale Unternehmen erwartet die Dortmunder CDU eine Vertrauensschutzregelung.

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