Lernmittelfreiheit von ALG-II-Beziehern

In der Diskussion um die Kosten der Lernmittel für ALG II – Empfänger verdeutlicht der CDU Kreisverband noch einmal die Position der Landesregierung. „Grundsätzlich gilt, dass Schulbücher Sachkosten sind, für die der Schulträger verantwortlich ist. Das war so und das soll so bleiben“ stellt CDU Pressesprecher Uwe Waßmann klar.
Eltern haben davon einen Anteil zu tragen. Ausgenommen waren Sozialhilfe – Empfänger. Auch das bleibt so. Mittlerweile allerdings beziehen viele frühere Sozialhilfe – Empfänger jetzt ALG II. Für diesen Personenkreis hat die alte Landesregierung lediglich eine Übergangsregelung geschaffen, die ihn vom Eigenanteil befreite. Diese Übergangsregelung betraf nur rund die Hälfte der ALG II – Empfänger, nicht die im letzten Jahr hinzugekommenen. „Diese Übergangsregelung läuft zum Ende des Schuljahres aus und steht nicht im Zusammenhang mit dem neuen Schulgesetz“ verdeutlicht Waßmann den Sachverhalt.
Der Wunsch der Landesregierung an einer einheitlichen Regelung ist in den Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden gescheitert. So hat z.B. der Landkreistag NRW und der Städte – und Gemeindebund NRW eine Gleichbehandlung von ALG II – Empfängern und Sozialhilfe – Empfängern abgelehnt. In einer Stellungnahme des Landkreistages heißt es dazu wörtlich:“ Es besteht keine Notwendigkeit, Empfänger von ALG II ebenso wie Empfänger von Hilfe zu Lebensunterhalt von der Aufbringung des Eigenanteils bei den Lernmitteln zu befreien und insoweit diesen gleichzustellen“
Bei einem Eigenanteil, der sich je nach Schulform auf 1,25 Euro bis 5 Euro monatlich belaufe, erscheint es durchaus zumutbar, dass ALG II – Empfänger diesen Anteil tragen, zumal sie deutlich bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten haben, als Sozialhilfeempfänger.
Lediglich der NRW Städtetag will eine volle Kompensation aller Kosten und somit eine Besserstellung gegenüber dem bisherigen Zustand.
Die Darstellung, dass die neue Landesregierung Kosten auf die Kommunen abwälzt, ist daher aus Sicht der CDU falsch. Die aktuelle Diskussion hätte vermieden werden können, wenn die Vorgängerregierung in Bezug auf die Lernmittelfreiheit der ALG-II-Empfänger nicht lediglich eine Übergangsregelung geschaffen hätte.
Mit der Klarstellung im neuen Schulgesetz, welches im Sommer in Kraft tritt, hat die Stadt nun eine klare Leitlinie, die sie umsetzen sollte. Darin heißt es im § 96 Absatz 3 Satz 4 „Über weitere Entlastungen vom Eigenanteil entscheidet der Schulträger in eigener Verantwortung“.

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