Kommunen erhalten mehr Freiheit bei Auftragsvergabe

Dortmunder Gutachten ist Arbeitsgrundlage der Landesregierung

Die Landeregierung verbessert die Möglichkeiten der Städte und Gemeinden, öffentliche Aufträge an Unternehmen in der Region zu vergeben. Die Landesregierung bringt in Kürze einen Gesetzesentwurf in den Landtag ein, damit Arbeitsplätze gesichert bzw. geschaffen werden können.
„Die geplante Regelung sieht vor, dass Aufträge bis zu einem Wert von 30.000 Euro zukünftig ohne besondere Begründung freihändig vergeben werden können. Im Tiefbau sollen bis zu einem Wert von 300.000 Euro beschränkte Ausschreibungen erlaubt sein und beim Hochbau bis zu 150.000 Euro.
Bei sonstigen Bauleistungen soll die Grenze bei 75.000 Euro liegen“ teilt Uwe Waßmann mit, landespolitischer Sprecher für Wirtschaft, Arbeit und Finanzen der CDU Dortmund.
Die Änderungen werden im Zuge der Aufhebung des NRW Tariftreuegesetzes vorgenommen, das nach einem Gutachten der Dortmunder Sozialforschungsstelle unwirksam, unpraktikabel und viel zu bürokratisch ist.
Fachleute aus Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft sind sich darin einig, dass die Schutzinteressen der Arbeitnehmer insbesondere im Baugewerbe wesentlich wirkungsvoller durch die gesetzlichen Mindestlohnregelungen des gültigen Arbeitnehmerentsendegesetzes gewahrt werden.
Die Dortmunder Forscher haben in ihrem Gutachten festgestellt, dass 70 % der Kreise und 96 % der Gemeinden die tatsächliche Einhaltung der Tariftreue nicht prüfen. 80 % der Vergabestellen haben Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der jeweils gültigen Tarifverträge. 70% stellen fest, dass die Überprüfung der Kalkulationen schwierig sind.
Für Dortmunder CDU begrüßt daher, dass es endlich zu Bewegung bei den Regelungen für Auftragsvergaben kommt und parallel noch ein deutlicher Bürokratieabbau erreicht wird. Das bisherige Tariftreuegesetz hat dazu geführt, dass Bauaufträge schätzungsweise um 5% verteuert wurden und der zusätzliche Verwaltungsaufwand noch einmal eine Verteuerung von 0,5 % der Auftragssumme verursacht.
Weiterer Baustein des Maßnahmepaketes der Landesregierung, ist ein neues Präqualifizierungssystem , das tariftreuen und seriösen Unternehmen eine erfolgreiche Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen ermöglichen soll. Diese Maßnahme soll das aufwendige Nachweisverfahren des Tariftreuegesetzes ablösen.

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