Schulministerin stellt Regierungsentwurf des neuen Schulgesetzes vor

9351_20060329161855Schulministerin Barbara Sommer hat heute in Düsseldorf den Regierungsentwurf des neuen Schulgesetzes vorgestellt. "Damit setzt das Land den Rahmen für ei­nes der modernsten und leistungsfähigsten Schulsysteme in Europa. Wie in den PISA-Sieger-Staaten werden die Schulen in Nordrhein-Westfalen künftig kein Kind mehr zurücklassen, weder Leistungsschwache noch Hochbegabte. Wir werden je­des Kind und jeden Jugendlichen mitnehmen", versprach Ministerin Sommer.

Das neue Schulgesetz schafft den Rahmen für individuelle Förderung der Schüle­rinnen und Schüler, für eine höhere Durchlässigkeit zwischen den Schulformen und für die eigenverantwortliche Schule.

Neu gegenüber dem im Januar vorgestellten Referentenentwurf ist:

- Die Grundschule nennt in ihrer Empfehlung für die weitere Schullaufbahn des Kindes eine Schulform, für die das Kind geeignet erscheint und eine weitere, für die das Kind mit Einschränkungen geeignet erscheint.

- Künftig ist auch in den Fällen ein Prognose-Unterricht vorgesehen, in denen Eltern ihren Kindern weniger zutrauen, als ihre Grundschullehrerinnen oder -lehrer.

- Um die Durchlässigkeit zu erhöhen wird in der Erprobungsphase (fünfte und sechste Klasse) bereits nach jedem Halbjahreszeugnis geprüft, ob das Kind nicht doch auf eine höhere Schulform wechseln kann.

- Jeder junge Mensch hat ein Recht auf individuelle Förderung. Drohendem Leistungsversagen und anderen Beeinträchtigungen von Schülerinnen und Schülern begegnet die Schule künftig mit vorbeugenden Maßnahmen und be­zieht Eltern frühzeitig ein.

- Schulen entwickeln künftig Förderkonzepte und schulische Förderangebote zur Verhinderung von Nichtversetzungen.

- In Absprache mit dem Schulträger und der Schulaufsicht können Schulen selbst entscheiden über Stellenbewirtschaftung, Personalverwaltung, Einsatz von Sachmitteln oder Unterrichtsorganisation.

- Der Schulleiter wird künftig von der Schulkonferenz für die Dauer von zu­nächst fünf Jahren bestellt. Eine Bestätigung im Amt gilt dann noch einmal für fünf Jahre, eine zweite Bestätigung gilt dann dauerhaft.

- Schulen stellen sich einem Qualitätsmanagement. Konkret bedeutet dies: Ab 2007 werden die Schulen regelmäßig vor Ort einer Überprüfung durch unab­hängige Experten unterzogen. Die Schulaufsichtsbehörden haben dann den Auftrag, die Schulen zu beraten und zu unterstützen.

- Der Schutzauftrag der Schule gegenüber den ihr anvertrauten Kindern wird ge­stärkt. Insbesondere die Lehrerinnen und Lehrer sowie die pädagogischen und sozialpädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hinterfragen Hin­weise auf Vernachlässigung und Misshandlung - etwa auffällige Fehlzeiten oder Verhaltensweisen - und wirken auf eine Klärung hin. Hierzu gehört die Information des Jugendamtes ebenso wie notfalls das Einschalten der Polizei.

Außerdem sieht der Gesetzentwurf, wie bereits im Referentenentwurf enthalten, die Einführung von Kopfnoten zum Arbeits- und Sozialverhalten, sowie die Auflö­sung der Grundschulbezirke vor.

Das neue Schulgesetz soll noch vor Ostern ins Parlament eingebracht werden, damit es nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens zum neuen Schuljahr nach den Sommerferien in Kraft treten kann.

Link: Schulministerium NRW

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